Ziel von rescriptum ist es, Studierenden und jungen WissenschaftlerInnen eine erste Möglichkeit zur Publikation der eigenen wissenschaftlichen Arbeit zu geben. Darüber hinaus veröffentlicht rescriptum redaktionelle Inhalte. Dabei widmet sich jede Ausgabe einem bestimmten Themenbereich, der den Schwerpunkt der jeweiligen Ausgabe bildet. Neben dem Schwerpunktthema werden auch weitere Beiträge aus allen Rechtsgebieten veröffentlicht – seit der 10. Ausgabe insbesondere Beiträge zur Themenreihe „Innovation und Recht“.
In jeder Ausgabe von rescriptum erscheint außerdem ein Gastbeitrag zum jeweiligen Schwerpunktthema, verfasst von einem Universitätsprofessor bzw. einer Universitätsprofessorin oder aus der Praxis. Außerdem beinhaltet jede Ausgabe eine Kolumne zum Thema “Law and…”, die sich in Form eines Essays mit Zusammenhängen der Juristerei und anderen Wissenschaften oder Lebensbereichen beschäftigt.
Rescriptum ist keine Ausbildungszeitschrift, sondern nimmt am wissenschaftlichen Diskurs teil und bezieht vor allem in aktuellen juristischen Diskussionen Stellung. Rescriptum richtet sich daher nicht nur an Studierende, sondern gerade auch an WissenschaftlerInnen und Praktiker. Um sicher zu stellen, dass die von uns veröffentlichten Beiträge auch den hohen Ansprüchen an wissenschaftliche Veröffentlichungen gerecht werden, unterziehen wir alle Beiträge einem strengen, anonymisierten Peer Review-Verfahren. Wir danken an dieser Stelle allen Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirates für ihre Bereitschaft zur Mitarbeit und für die stets mit viel Hingabe erfolgende Durchsicht der Beiträge.